Bergrettungsdienst NÖ/Wien

Der Österreichische Bergrettungsdienst NÖ/Wien ist im „Niederösterreichischen Rettungsdienstgesetz“ als „Besonderer Rettungsdienst“ mit folgendem Gesetzestext verankert:

§ 1b Besonderer Rettungsdienst

  1. Aufgabe des besonderen Rettungsdienstes ist es, den abseits des öffentlichen Straßennetzes in unwegsamen, insbesondere alpinen Raum (Bergrettung), Verunglückten, Vermissten, Erkrankten oder sonst in Not Geratenen zu helfen, sie zu suchen, zu versorgen, zu bergen und abzutransportieren.
  2. Diese besonderen Rettungsdienste können auch geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen erforschen, anregen und durchführen.

In diesem Gesetzestext spiegelt sich die Kernaufgabe der Bergrettung in NÖ wieder:

Wir helfen in schwierigem Gelände in Not geratenen Menschen, indem wir sie Erstversorgen, Bergen und der weiteren Rettungskette zuführen. Diese Aufgabe bewältigen wir bei allen Intensitäten und Anforderungen.

Die Bergrettung in Niederösterreich ist in drei Gebiete mit 30 Ortsstellen aufgeteilt, die von der Landesleitung koordiniert werden. In jeder Ortsstelle, jedem Gebiet und auf Landesebene sind zumindest folgende Funktionen vertreten: Leiter, Einsatzleiter, Ausbildungsleiter. Zusätzlich werden spezielle Fachgebiete wie z.B. Funk, Material, Canyoning, Such- und Lawinenhund, usw. durch spezielle Referenten abgedeckt.

Wenn erforderlich werden bei Einsätzen höherer Intensität (z.B. Sucheinsätze) Stäbe auf Gebiets- oder auf Landesebene gebildet. In diesem Fall werden Ortsstellen zusammengefasst und geschlossen eingesetzt.

Unsere Stäbe sind mit denen anderer Rettungs- und Einsatzorganisationen sowie Behörden zur Bewältigung von Katastrophen und Großschadensereignissen kompatibel.

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